Deutschlandweit gibt es derzeit etwa 2,2 Millionen Photovoltaik-Anlagen, die etwa 12 % des deutschen Stroms erzeugen. Eine PV-Anlage ermöglicht es dir nicht nur, deinen eigenen Strom zu produzieren und unabhängiger vom Stromnetz zu sein, sondern auch überschüssigen Solarstrom ins öffentliche Netz einzuspeisen und finanziell zu profitieren. Seit Anfang 2023 gibt es attraktive steuerliche Entlastungen für Solarstrom, um ihn für Privathaushalte zugänglicher zu machen. Durch Änderungen im Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) sollen der Ausbau von Photovoltaik-Anlagen gefördert und Privathaushalte beim Betrieb unterstützt werden.
Die steuerlichen Regelungen für PV-Anlagen ab 2023 beziehen sich hauptsächlich auf die Einkommenssteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer. Gemäß dem JStG 2022 wurde rückwirkend für das Steuerjahr 2022 der Paragraf 3 Nr. 72 EStG (Einkommensteuergesetz) eingeführt. Diese Änderung besagt unter anderem, dass kleine Photovoltaik-Anlagen bis 30 kWp Leistung mit Stromspeichern steuerbefreit sind.
Konkret bedeutet dies, dass für PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp keine Einkommenssteuer auf den erzeugten und ins öffentliche Netz eingespeisten Strom anfällt. Auch die Gewerbesteuer entfällt, sofern keine Gewinnerzielungsabsicht besteht. Die Umsatzsteuer auf den Kauf und die Installation einer PV-Anlage inklusive Stromspeicher beträgt ab 2023 0 %. Dies gilt auch für den von dir produzierten Strom. Damit entfällt die Umsatzsteuer für private Betreiber von Photovoltaik-Anlagen.
Die steuerlichen Befreiungen gelten sowohl für neue PV-Anlagen als auch für bestehende Anlagen und sind rückwirkend für das Steuerjahr 2022 gültig. Allerdings müssen bestehende Anlagen, die vor 2023 installiert wurden, weiterhin Umsatzsteuer zahlen. Um von den steuerlichen Vorteilen zu profitieren, ist es wichtig, die Photovoltaik-Anlage beim Finanzamt anzumelden und die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
Die Neuerungen im Jahressteuergesetz machen den Betrieb einer Photovoltaik-Anlage deutlich einfacher und mit weniger bürokratischem Aufwand verbunden. Die Steuererklärung wird vereinfacht, da Einkommenssteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer entfallen oder auf 0 % reduziert werden.
Für eine zuverlässige Beratung und weitere Informationen zu den steuerlichen Entlastungen bei Photovoltaik-Anlagen steht dir Hausaufwertung zur Seite. Unsere Energieberater helfen dir dabei, die passende Solaranlage für dich zu finden und informieren dich über Fördermöglichkeiten. Vereinbare noch heute ein kostenloses Erstgespräch, um von den Steuervorteilen zu profitieren und einen Beitrag zur Energiewende zu leisten.
Mit Hausaufwertung kannst du die Sonne als unerschöpfliche Energiequelle nutzen und dabei die finanziellen Vorteile der steuerlichen Entlastung genießen. Beginne noch heute mit der Planung deiner eigenen PV-Anlage und gestalte eine nachhaltige Zukunft für dich und kommende Generationen.